Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Verträge Anwendung, die mit uns, der centromed Berlin-Spandau Betriebs-GmbH & Co. KG, Brauereihof 6, 13585 Berlin (im Folgenden kurz "Hotel"), über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmeverträge) geschlossen werden.

1.2    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der Einwilligung des Hotels in Textform (§ 126b BGB) und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit dies vorher schriftlich mit unserer Geschäftsleitung vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
2.1    Der Hotelaufnahmevertrag kommt dadurch zustande, dass das Hotel den Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, soweit dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3    Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.4    Der Kunde hat das Hotel spätestens bei Vertragsabschluss auf das Vorliegen oder die objektive Gefahr des Eintritts eines der in nachstehender Ziffer 5.3 (c) bis (e) aufgeführten Tatbestände unaufgefordert hinzuweisen.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3    Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, sowie lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Ab-gaben, die nach dem geltenden Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen oder Kulturförderabgaben („Bettensteuer“).
Erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder lokale Abgaben auf den Leistungsgegenstand, so werden die Preise entsprechend angepasst.
Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung der vom Hotel allgemein für Leistungen der vereinbarten Art berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben. Für die Anhebung gilt jedoch eine absolute Obergrenze von 5% pro volles Jahr des Zeitraums zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 3.3 über Preisanpassungen mit der Maßgabe, dass zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mindestens vier Monate liegen, und der für die Bemessung der Obergrenze bestimmende Zeitraum erst vier Monate nach Vertragsschluss zu laufen beginnt.

3.4    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5    Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Hotels innerhalb von zwei Wochen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Im Übrigen gelten bei Zahlungsverzug des Kunden die gesetzlichen Bestimmungen.

3.6    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.7    In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.

3.9    Der Kunde ist nur mit einer eigenen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zur Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Hotels berechtigt.

3.10    Das Hotel darf für die Mitnahme von Haustieren - die stets der ausdrücklichen Einwilligung des Hotels bedarf - eine gesonderte Vergütung verlangen.


4. Rücktritt durch den Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ("no show")
4.1    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.

4.2    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auslösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht fristgerecht ausgeübt hat.

4.3    Liegt keiner der in vorstehender Ziffer 4.1 genannten Fälle vor oder ist ein vereinbartes Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 4.2 erloschen, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5. Rücktritt durch das Hotel
5.1    Wurde zugunsten des Kunden eine Vereinbarung gemäß vorstehender Ziffer 4.2 getroffen, so steht dem Hotel seinerseits das Recht zu, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wenn und soweit dem Kunden eine befristete Option für die Buchung von Zimmern gewährt wurde, Anfragen anderer Kunden für die optionierten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht die feste Buchung der Zimmer vornimmt, so darf das Hotel nach Ablauf der angemessenen Frist von der Option zurücktreten.

5.2    Wird eine gemäß vorstehenden Ziffern 3.7 und/oder 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3    Ferner steht dem Hotel das Recht zum außerordentlichen Rücktritt aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a)    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder
(b)    Zimmer oder Hotelleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wobei wesentlich insbesondere die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein kann, oder
(c)    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder
(d)    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist, oder
(e)    ein Verstoß gegen die vorstehende Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5.5    Tritt das Hotel gemäß vorstehenden Ziffern 5.2 oder 5.3 berechtigt vom Vertrag zurück, so kann das Hotel einen ihm dieserhalb gegen den Kunden zustehenden Schadenersatzanspruch in entsprechender Anwendung von vorstehender Ziffer 4.3 auf die entgangene Vergütung abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen bemessen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder dass er wesentlich niedriger ist als der hiernach geforderte Betrag.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihm entstandene Schaden wesentlich höher als das pauschalierte Nutzungsentgelt ist.


7. Haftung des Hotels
7.1    Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5    Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Sofern ein erkennbarer Wert besteht, benachrichtigt das Hotel den Kunden und bewahrt die Sachen drei Monate nach Absendung der Nachricht an den Kunden auf; danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist die Vernichtung der Sachen vor.


8. Schlussbestimmungen
8.1    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen; ist der Kunde kein Verbraucher, bedürfen sie der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Folgendes: Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Berlin-Spandau. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als Gerichtsstand Berlin-Spandau vereinbart.

8.3    Der Hotelaufnahmevertrag unterliegt ausschließlich deutschem materiellem Recht.

8.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018

1. Geltungsbereich
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit uns, der centromed Berlin-Spandau Betriebs GmbH & Co. KG, Brauereihof 6, 13585 Berlin (im Folgenden kurz "Hotel")- als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote des Hotels. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

1.2    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit dies vorher schriftlich mit unserer Geschäftsleitung vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss
2.1.    Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder telefonisch, erfolgen kann, bietet der Kunde dem Hotel den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage seines Angebotes sind die Reisebeschreibung, diese AGB und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2    Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels an den Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Ausfertigung der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, es sei denn der Kunde hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Absatz S. 2 EGBGB.

2.3    Der Anmelder haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Kunden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt in der Reisebestätigung für den Kunden und dem Hotel dann verbindlich, wenn bezüglich dieser Änderungen ausdrücklich ein Hinweis erfolgt ist und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt sind und der Kunde innerhalb von 10 Tagen dieses neue Angebot ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch das Leisten der Anzahlung) annimmt.

2.5    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2, Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag gemäß § 651 h BGB hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 jederzeit möglich.


3. Leistungen und Preise
3.1   Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und den Angaben in der Reisebestätigung.

3.2    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.3    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.4    Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, sowie lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem geltenden Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen oder Kulturförderabgaben („Bettensteuer“).

3.5.    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.


4. Zahlungen
4.1   Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Hotels innerhalb von zwei Wochen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Im Übrigen gelten bei Zahlungsverzug des Kunden die gesetzlichen Bestimmungen.

4.2.    Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines, welcher in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB mitteilt.

4.3    Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels) ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag des Reisepreises ist bis spätestens 14 Tage vor Anreisetag zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

4.4    Leistet der Kunde die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl das Hotel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist das Hotel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

4.5.    Das Hotel darf für die Mitnahme von Haustieren - die stets der ausdrücklichen Einwilligung des Hotels bedarf - eine gesonderte Vergütung verlangen.


5. Leistungsänderungen
5.1    Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von dem Hotel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2    Das Hotel ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen und Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.

5.3    Der Kunde ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn das Hotel eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Hotel nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Kunde in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

5.4    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


6. Rücktritt durch den Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ("no show")
6.1    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Hotel.

6.2    Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Kunden steht dem Hotel eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem Hotel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Hotels unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten des Hotels sowie abzüglich dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise, sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
(a)    Bis 30. Tage vor Reiseantritt: kostenfreie Stornierung,
(b)    bis 21. Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
(c)    bis 14. Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
(d)    bis 8. Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises,
(e)    ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises und
(f)    ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise: 80 % des Reisepreises.

Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Pauschale sei. Das Hotel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit das Hotel nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen, sowie abzüglich dessen, was es durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Das Hotel ist verpflichtet, infolge eines Rücktritts die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.


7. Rücktritt durch das Hotel
7.1    Ferner steht dem Hotel das Recht zum außerordentlichen Rücktritt aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a)    Zimmer oder Hotelleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wobei wesentlich insbesondere die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein kann, oder
(b)    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die  Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem  Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder
(c)    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.

7.2    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

7.3    Kündigt das Hotel aus einem unter 7 genannten Grund, so behält es den Anspruch auf den Gesamtpreis. Das Hotel muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, welches es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.


8. Besondere Bestimmungen bei einem Hotelaufenthalt
8.1    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger des Hotels.

8.2    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

8.3    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.4    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihm entstandene Schaden wesentlich höher als das pauschalierte Nutzungsentgelt ist.

8.5   Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.6    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

8.7    Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Sofern ein erkennbarer Wert besteht, benachrichtigt das Hotel den Kunden und bewahrt die Sachen drei Monate nach Absendung der Nachricht an den Kunden auf; danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist die Vernichtung der Sachen vor.


9. Haftung des Hotels
9.1    Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2    Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter der Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Das Hotel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von dem Hotel ursächlich war.


10. Gewährleistung, Obliegenheiten des Kunden, Beistandspflicht des Veranstalters
10.1    Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen, sofern diese nicht unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

10.2    Der Gast ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich bei dem Hotel direkt anzuzeigen.

10.3    Soweit das Hotel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Gast in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

10.4    Wird die Reise durch einen Reisemangel, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Kunde den Reisevertrag gemäß § 651 l BGB kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von dem Hotel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.5    Das Hotel verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Gast im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch:
(a)    Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung
(b)    Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
(c)    Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.


11. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Information über Verbraucherstreitbeilegung
11.1    Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Gast gegenüber dem Hotel geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

11.2   VertraglicheAnsprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11.3    Das

Hotel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert das Hotel den Gast hierüber in geeigneter Form. Das Hotel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.




12. Schlussbestimmungen
12.1    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

12.2    Der Gast kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen.

12.3    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Verträge Anwendung, die mit uns, der centromed Berlin-Spandau Betriebs-GmbH & Co. KG, Brauereihof 6, 13585 Berlin (im Folgenden kurz "Hotel"), über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Veranstaltungsverträge) geschlossen werden.

1.2    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der Einwilligung des Hotels in Textform (§ 126b BGB) und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3    Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind dem Hotel rechtzeitig vorher zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch das Hotel. Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nicht erlaubt. Das Platzieren von Werbematerial bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

1.4    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit dies vorher schriftlich mit unserer Geschäftsleitung vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
2.1    Der Veranstaltungsvertrag kommt dadurch zustande, dass das Hotel den Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter bzw. wird vom Veranstalter für die Buchung der Veranstaltung ein gewerblicher Vermittler, Organisator oder sonstiger Dritter eingeschaltet, so haften der Veranstalter und die Partei, die die Buchung vornimmt, dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag.

2.3    Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.4    Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.5    Der Kunde hat das Hotel spätestens bei Vertragsabschluss auf das Vorliegen oder die objektive Gefahr des Eintritts eines der in nachstehender Ziffer 5.3 (c) bis (e) und (f)(ii) aufgeführten Tatbestände unaufgefordert hinzuweisen.

2.6    Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 2.3, Sätze 1 bis 4.

2.7    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 2.3, Sätze 1 bis 4.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2    Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und die von ihm bzw. den Teilnehmern seiner Veranstaltung in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3    Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, sowie lokalen Abgaben.
Erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder lokale Abgaben auf den Leistungsgegenstand, so werden die Preise entsprechend angepasst.
Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung der vom Hotel allgemein für Leistungen der vereinbarten Art berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben. Für die Anhebung gilt jedoch eine absolute Obergrenze von 5% pro volles Jahr des Zeitraums zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 3.3 über Preisanpassungen mit der Maßgabe, dass zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mindestens vier Monate liegen, und der für die Bemessung der Obergrenze bestimmende Zeitraum erst vier Monate nach Vertragsschluss zu laufen beginnt.

3.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Hotels innerhalb von zwei Wochen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Im Übrigen gelten bei Zahlungsverzug des Kunden die gesetzlichen Bestimmungen.

3.5    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.6    In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder 3.6 geleistet wurde.

3.8    Der Kunde ist nur mit einer eigenen unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zur Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Hotels berechtigt.

3.9    Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, so darf das Hotel 60% des Differenzbetrages zwischen vereinbartem und tatsächlichem Umsatz als pauschalierten entgangenen Gewinn in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Gewinn entgangen ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der entgangene Gewinn wesentlich höher als die in Rechnung gestellte Pauschale ist.


4. Rücktritt durch den Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.

4.2    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auslösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht fristgerecht ausgeübt hat.

4.3    Liegt keiner der in vorstehender Ziffer 4.1 genannten Fälle vor oder ist ein vereinbartes Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 4.2 erloschen, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den nachfolgenden Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4    Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4.5    Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4.6    Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt des Kunden zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei jedem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4.7    In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden sind Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z.B. Lieferung von Torten, Blumen, etc.), deren Bestellung der Kunde veranlasst hat, vom Kunden vollständig zu bezahlen, soweit sie infolge des Rücktritts nutzlos werden.


5. Rücktritt des Hotels
5.1    Wurde zugunsten des Kunden eine Vereinbarung gemäß vorstehender Ziffer 4.2 getroffen, so steht dem Hotel seinerseits das Recht zu, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wenn und soweit dem Kunden eine befristete Option für die Buchung von Veranstaltungsräumen gewährt wurde, Anfragen anderer Kunden für die optionierten Räume vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht die feste Buchung der Veranstaltungsräume vornimmt, so darf das Hotel nach Ablauf der angemessenen Frist von der Option zurücktreten.

5.2    Wird eine gemäß vorstehenden Ziffern 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3    Ferner steht dem Hotel das Recht zum außerordentlichen Rücktritt aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a)    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder
(b)    Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wobei wesentlich insbesondere die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein kann, oder
(c)    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder
(d)    der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist, oder
(e)    ein Verstoß gegen die vorstehende Ziffer 1.2 vorliegt, oder
(f)     für das Hotel nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn (i) der Kunde trotz Mahnung des Hotels mit Fristsetzung fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, oder (ii) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels die Verfahrenskosten deckender Masse zurückgewiesen wird.

5.4    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5.5    Tritt das Hotel gemäß vorstehenden Ziffern 5.2 oder 5.3 berechtigt vom Vertrag zurück, so kann das Hotel einen ihm dieserhalb gegen den Kunden zustehenden Schadenersatzanspruch in entsprechender Anwendung von vorstehender Ziffer 4.3 auf die entgangene Vergütung abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen bemessen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder dass er wesentlich niedriger ist als der hiernach geforderte Betrag.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1    Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel gegenüber bei Buchung der geplanten Veranstaltung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Der Kunde muss dem Hotel bei Buchungen
-    von 10 bis zu 50 Personen, 21 Tage,
-    von 51 bis zu 100 Personen, 28 Tage,
-    von 101 bis zu 250 Personen, 35 Tage,
-    bei Buchungen ab 251 Personen, 42 Tage
vor Veranstaltungsbeginn eine bis +/- 5% Personen genaue Teilnehmerzahl mitteilen.

6.2    Eine Erhöhung der gemäß vorstehender Ziffer 6.1 dem Hotel mitgeteilten Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, so hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.3    Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.2 Satz 3 gilt entsprechend.

6.4    Bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume unter Berücksichtigung der ggf. abweichenden Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.5    Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, darf das Hotel auf der Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl pro Teilnehmer und Stunde eine Zusatzvergütung von 1,50 € inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.


7. Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemein-kosten berechnet. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden der Teilnehmer infolge des Verzehrs von mitgenommenen Speisen und Getränken.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
8.1    Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung und die ordnungsgemäße Rückgabe solcher Einrichtungen ebenso wie hinsichtlich hoteleigener Einrichtungen. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3    Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4    Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5    Störungen an von dem Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8.6    Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse oder Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegen im Hinblick auf die Veranstaltung die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Auflagen, so insbesondere des Lärm, Jugend- und ggf. Arbeitsschutzes und der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie der Bestimmungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts.


9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1    Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2    Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. die Anbringung zu untersagen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.3    Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthalten des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

9.4    Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Sofern ein erkennbarer Wert besteht, benachrichtigt das Hotel den Kunden und bewahrt die Sachen drei Monate nach Absendung der Nachricht an den Kunden auf; danach werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist die Vernichtung der Sachen vor.

9.5    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

9.6    Verpackungsmaterial, das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.


10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1    Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2    Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.


11. Schlussbestimmungen
11.1    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen; ist der Kunde kein Verbraucher, bedürfen sie der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Folgendes: Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Berlin-Spandau. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als Gerichtsstand Berlin-Spandau vereinbart.

11.3    Der Veranstaltungsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem materiellem Recht.

11.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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